7 Tipps zur Grundstückgewinnsteuererklärung und Berechnung

Die Grundstückgewinnsteuerberechnung wird in der Grundstückgewinnsteuererklärung vorgenommen. Diese muss vom Steuerpflichtigen, also dem Verkäufer einer Immobilie ausgefüllt werden.

Diese Berechnung ist im Detail kantonal vorgeschrieben und meist sehr komplex, da rechtliche und zeitliche Aspekte beachtet werden müssen. Weitere Punkte die es zu beachten gilt:

1. Die Wegleitung im Kanton enthält die Tabelle zur Gewinnberechnung. Gewisse Kantone bieten einen online-Rechner an.

2. Die Anlagekosten berechnen sich je nach Kaufdatum nach unterschiedlichen Methoden.

3. Die Berechnungsmethode nach Steuer- oder Schätzwert hängt vom Baukostenindex und der Inflation ab. Diese Tabellen sind oft beim Steueramt erhältlich.

4. Beim Verkauf in der Familie gelten spzielle Regeln.

5. Zur Berechnung der Abzüge braucht es Belege, dass diese Ausgaben wirklich getätigt wurden. Tipp: Es gibt aber auch Auslagen, die beweisbar stattgefunden haben müssen und somit indirekt und ohne Rechnung belegbar sind. Das Steueramt ist gesetzlich verpflichtet, diese Argumentation zu akzetieren.

6. Beim erzielten Verkaufspreis einer Wohnung oder eines Hauses gibt es Anteile, die nicht der Immobilie zugeordnet werden und deshalb abgezogen werden können.

7. Es lohnt sich, vor dem Verkauf die Situation zu analysieren. Je nach Ergebnis, hat dies einen Einfluss wie und wann verkauft werden sollte. Das heisst, mit oder ohne Makler, wird der Gewinn kurz- oder langfristig realisiert?

In jedem Fall lohnt es sich eine unverbindliche Offerte einzuholen, um die Grundstückgewinnsteuererklärung machen zu lassen.

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