Der Zeitpunkt des Verkaufs kann die Grundstückgewinnsteuer sehr stark beeinflussen. Da er meistens frei gewählt werden kann, lohnt es sich die Situation im Voraus analysieren zu lassen.
Für die Gewinnsteuer gilt der Vertragszeitpunkt, bzw. die Eintragung im Grundbuch. In der Steuererklärung sind diese Daten zu belegen, werden jedoch oft gerundet, z.B. auf volle Jahre der Besitzdauer wie im Kanton Zürich.
Der Einfluss auf den Steuersatz kann vielfältig sein:
- Häufig ist eine maximal Besitzdauer definiert, nach der die Steuer nicht weiter reduziert wird
- Umgekehrt kann eine extrem kurze Besitzdauer zu zusätzlichen Aufschlägen führen
Werden mehrere Immobiliengeschäfte im gleichen Jahr getätigt, werden zB. In Bern oder Basel-Landschaft die Gewinne addiert