Steuern sparen beim
Wohnungsverkauf und Hausverkauf

Was ist die Grundstückgewinnsteuer? Wer ein Haus oder eine Wohnung mit Gewinn verkauft, ist gesetzlich verpflichtet, Steuern darauf zu entrichten.

Wo gilt die Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz?

Die Steuer ist im Bundesgesetz verankert, sie wird von den Kantonen unterschiedlich festgelegt und vom Steueramt des Kantons oder der Gemeinde eingezogen. Die Steuer wird dort fällig, wo die Immobilie steht.

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz?

Die Höhe der Steuer hängt primär von Besitzdauer ab. Kurzfristig realisierte Grundstückgewinne werden also stärker besteuert. Dies kann zu Steuersätzen bis zu 60% führen!

Frist zur Einreichung

In den meisten Kantonen oder Gemeinden wird die Verkäuferschaft kurz nach dem Grundbuchtermin zur Einreichung der Steuererklärung innerhalb von 30 Tagen aufgefordert.
Diese Fristen können mit einer Vorabklärung und guten Planung vermieden werden.

Aufschub und Abzüge

Die Grundstückgewinnsteuer lässt sich beim Verkauf innerhalb der Familie und beim Kauf eines neuen Objektes oft aufschieben. Unabhängig davon lassen sich viel Aufwendungen, die mit der Immobilie und dem Verkauf verbunden sind, von der Steuer abziehen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf einige häufig gestellte Fragen

Obwohl der Gewinn beim Verkäufer anfällt, sichert das Steueramt die Steuer mit dem Grundstück ab. Sollte der Verkäufer also nicht zahlen, haftet der Käufer, da die Transaktion bereits stattgefunden hat. Aus diesem Grund überweisen die Käufer oft einen geschätzten Steuerbetrag auf ein Sperrkonto des Steueramtes im Namen des Verkäufers. Dieser kann dann mit der definitiven Grundstückgewinnsteuererklärung mit allen Abzügen und Details den Differenzbetrag zurückfordern. Wird die Grundstückgewinnsteuererklärung nicht oder nicht vollständig ausgefüllt, geht dieses dem Verkäufer zustehende Geld verloren.

Mit einer vereinfachten Rechnung schätzt das Steueramt die Grundstückgewinnsteuer ab. Diese ist in fast allen Fällen deutlich höher als der effektiv geschuldete Betrag. Hingegen wird ein allfälliger Aufschub betrachtet. Oft ist es nur so möglich sich den Wunsch einer Traumimmobilie zu erfüllen.

Neben einem Käufer braucht es auch die richtigen Abläufe und Berechnungen der Finanzierung und der Steuern. Ist das Objekt fremdfinanziert, gilt es die Hypothek zu transferieren und zu erneuern, da es ein neues Grundpfand braucht. Ist das alte Haus oder die Wohnung abbezahlt (amortisiert) müssen die Verträge mit dem Käufer des alten Objektes und dem Verkäufer der neuen Immobilie gemacht sein. Vom Steueramt braucht es die Zusage und Abschätzung eines reduzierten Tarifs mit Aufschub des Restbetrages.

Die Unterschiede sind hoch, je nach Haltezeit und Betrag (Progression) können sich diese stark ändern. Zum Beispiel sind die Steuersätze für einen Gewinn von 1 Mio. CHF nach vollen Jahren wie folgt zu bezahlen:

Kanton

Grundstückgewinnsteuer

AG

20%

BE Stadt

29%

SG

34%

TG

32%

ZH

31%

In einigen Kantonen sinkt die Grundstückgewinnsteuer nach 20 Jahren nicht unter 20% während andere nach einer längeren Wartezeit bis zum Verkauf bis auf 5% reduzieren.

Quelle: Brixel AG

Um maximale Abzüge zu erzielen lohnt es sich, Erneuerungen und Investitionen aufzuteilen. Sind Rechnungen und Bilder vorhanden kann ein Anteil als Wertsteigerung geltend gemacht werden. Das Steueramt prüft, ob diese Anteile nicht als Unterhalt in der Vergangenheit vom Einkommen abgezogen wurden und nimmt die endgültige Einschätzung vor.

Verglichen mit einer ersten Einschätzung können die Steuereinsparungen sehr gross sein. Eine genaue Analyse der Sachlage hilft, die richtigen Grundlagen zu wählen. Vor dem Verkauf ist zudem der zeitliche Spielraum offen. Schliesslich können mit Abzügen einige Prozent an Steuern gespart werden, was bei Immobilienpreisen fast immer mehrere 1’000 CHF oder mehr ausmacht.

Leider nein. Die Erfahrung zeigt, dass die Maklerprovision oder Mäklerprovision nur gemäss Rechnung eines Dienstleisters als Abzug akzeptiert wird. Bei hohen Provisionen spart man mehr, wenn man sich an einen Makler oder Auktionator mit Fixpreisen wie neho wendet, dessen tiefere Kosten ebenso vollständig steuerlich absetzbar sind.

Bei lange gehaltenen Immobilien kann ein geschätzter Verkehrswert zur Anwendung kommen. Ist dieser höher als der effektive damalige Verkaufspreis plus Inflation, kann sich diese Berechnungsart günstig auf die Grundstückgewinnsteuer auswirken.